Bei uns profitieren Sie von fairen Konditionen und einem Rundum-Beratungsservice. Wir erstellen ein individuelles Angebot, das flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst ist.
Immobilienverkauf mit Wohnrecht
Bei Viager handelt es sich um eine besondere Form des Immobilienverkaufs, welche sich insbesondere in Frankreich einer langen Tradition erfreut. Dabei verkauft eine üblicherweise ältere Person ihre Immobilie, erhält jedoch zusätzlich zum Verkaufspreis ein lebenslanges Wohnrecht.
Das Konzept dient der Freisetzung von finanziellen Mitteln, welche in der Liegenschaft gebunden und aufgrund der Preisentwicklung der vergangenen Jahre potentiell angestiegen sind. Das Konzept, das bereits seit Jahrzehnten existiert, bietet für beide Parteien Chancen und Vorteile – bedarf aber einer professionellen Begleitung und Beratung.
Mehrwerte für die Verkäuferschaft
- Finanzielle Absicherung im Alter – Eine einmalige Zahlung ermöglicht eine direkte Erhöhung der Liquidität. Dies schafft finanziellen Spielraum für den Ruhestand, für persönliche Wünsche und Ziele oder für familiäre Unterstützung.
- Lebenslanges gesichertes Wohnrecht – Das lebenslange Wohnrecht ist grundbuchlich verankert und bietet ein hohes Mass an Sicherheit. Die Verkäuferschaft kann somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
- Weniger Instandhaltungskosten – Da das Eigentum bereits an die Käuferschaft übertragen wird, übernimmt die Käuferseite in der Regel anfallende Kosten für größere Investitionen, Reparaturen und Instandhaltungen.
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Der Weg zu mehr finanzieller Freiheit im Alter beginnt mit einem persönlichen Dialog. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Wünsche und prüfen gemeinsam, welches Verrentungsmodell am besten zu Ihrer Lebensplanung passt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – diskret, transparent und absolut kostenfrei. Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Daten oder rufen Sie uns direkt an. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Immobilie kennenzulernen und gemeinsam Perspektiven für Ihre Zukunft zu schaffen.
Wichtige Fragen kurz beantwortet
Wie sicher ist der Verkauf mit Wohnrecht?
Die Sicherheit des Verkaufs ihrer Liegenschaft ist durch notarielle Verträge bzw. Eintragungen ins Grundbuch gewährleistet. Ihr Wohn- bzw. Nutzniessung wird rechtlich abgesichert, sodass Sie auch bei einem Eigentümerwechsel geschützt sind. Die Einmal- bzw. regelmäßigen Zahlungen sind vertraglich fixiert, und Ihre Rechte bleiben gewahrt.
Kann ich weiterhin Änderungen an meinem Haus vornehmen?
Bauliche Veränderungen an der Immobilie müssen von Anfang an vereinbart und fixiert werden. In jedem Fall ist die Zustimmung des juristischen Eigentümers notwendig.
Kann ich meine Immobilie im Wohnrecht verkaufen, wenn ich Erben habe?
Ja, der Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht wird gerne von Eigentümern mit Erben genutzt, um den Nachlass zu Lebzeiten zu planen. Die Erben profitieren durch einen frühzeitigen Erhalt von Barmitteln. Gleichzeitig können Unstimmigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.
Kann ich das Modell wechseln?
Verträge sind langfristig, aber es gibt Möglichkeiten, Flexibilität einzubauen. Eine individuelle Beratung klärt, wie flexibel Ihre Optionen sind.
Was passiert, wenn ich ins Pflegeheim muss?
Abhängig von dem gewählten Modell können Sie bei Auszug Mieteinnahmen generieren bzw. erhalten nach vorheriger Absprache eine Einmalzahlung bei Auszug. Individuelle Absprachen sollten vorher im Vertrag festgehalten werden.
Wie alt muss ich mindestens sein ?
Grundsätzlich ist der Verkauf einer Immobilie für Personen ab 65 Jahren gedacht. Allerdings bieten wir im Rahmen der Immobilienliquidität altersunabhängige Lösungen und Modelle an.
Wie berechnet man den Wert des Wohnrechts?
Basis für die Berechnung des Werts eines Wohnrechts ist die fiktive Miete, also die Frage danach, was der Eigentümer an Miete vereinnahmen würde, könnte er die Immobilie vermieten. Zweiter Aspekt, der in die Berechnung mit einfließt, ist die Frage, wie lange das Wohnrecht gilt- bei befristeten Wohnrechten ist diese Frage leicht zu beantworten, bei lebenslang geltenden Wohnrechten wird die durchschnittliche Restlebenserwartung des Wohnrechtsberechtigten herangezogen. Um mit den Werten möglichst nah an der Realität zu bleiben, werden diese abgezinst.
